Wer bezahlt was? Die Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung trat 1995 in Kraft und erspart seitdem vielen Pflegebedürftigen den Weg zum Sozialamt. Gleichwohl ist die Pflegeversicherung als Teilkasko zu sehen.
Einzelheiten finden Sie unter folgenden Punkten:
Wer ist laut Gesetz pflegebedürftig? Das sind Personen, die durch körperliche, geistige oder seelische Erkrankungen oder Behinderungen nicht in der Lage sind, die regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auszuführen und deshalb in erheblichem oder höherem Maße fremder Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität bedürfen. In diesem Zusammenhang werden auch Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung berücksichtigt. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate gegeben sein. Je nach Grad der Pflegebedürftigkeit gehören die Versicherten einer der drei Pflegestufen an: erheblich pflegebedürftig, schwer- und schwerstpflegebedürftig.
Welche Kosten übernimmt die Pflegeversicherung?
Geldleistung Wenn Angehörige oder eine andere nicht in der Pflege ausgebildete Kraft Ihre Pflege übernimmt, beziehen Sie ausschließlich Geldleistungen von der Pflegekasse.
Pflegesachleistung Wenn Sie einen Pflegedienst beauftragen, Ihre Pflege zu übernehmen, wählen Sie Ihre gewünschten Hilfeleistungen im Rahmen der vom Gesetzgeber vorgegebenen Leistungskomplexe aus. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.
Kombinationsleistung Außerdem haben Sie die Möglichkeit, einen Teil Ihrer Pflege selbst zu organisieren und einen Teil vom Pflegedienst übernehmen zu lassen.
Die Pflegestufen Nach Antragstellung und Hausbesuch des Medizinischen Dienstes der Pflegekasse folgt die Einstufung in drei mögliche Pflegestufen:
Pflegestufe 1 Personen, die bei der Körperpflege täglich mindestens 45 Minuten Hilfe bedürfen, werden in Pflegestufe 1 eingestuft. Die Pflegekasse übernimmt
- bei Geldleistung 235,- €
- bei Pflegesachleistung 450,- €
Pflegestufe 2 Personen, die bei der Körperpflege täglich durchschnittlich mindestens 2 Stunden Hilfe bedürfen, werden in Pflegestufe 2 eingestuft. Die Pflegekasse übernimmt
- bei Geldleistung 440,- €
- bei Pflegesachleistung 1.100,- €
Pflegestufe 3 Personen, die bei der Körperpflege täglich durchschnittlich mindestens 4 Stunden Hilfe bedürfen, werden in Pflegestufe 3 eingestuft. Die Pflegekasse übernimmt
- bei Geldleistung 700,- €
- bei Pflegesachleistung 1.550,- €
- bei Härtefällen 1.918,- €
Welche Leistungen sind damit abgedeckt? Preise und Beschreibung der Leistungskomplexe
Preisliste SGB XI (pdf) Häusliche Alten- und Krankenpflege Glückstadt
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