Beratung der pflegenden Angehörigen nach §37 Abs. 3 SGB XI
Zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung der Pflegebedürftigen erhalten alle, die nur Pflegegeld beziehen, zweimal im Jahr die Aufforderung durch die Pflegekasse, einen Pflegedienst zur Bestätigung der Versorgung des Pflegebedürftigen kommen zu lassen (bei Pflegestufe III in jedem Quartal).
Ziel dieser Pflegeeinsätze oder "Qualitätssicherungsbesuche" ist einerseits die Beratung. Häufig werden in der Praxis Fragen zur Höherstufung, Hilfsmittelbeschaffung, zu Hebetechniken oder zur Schmerztherapie angesprochen. Andererseits dienen diese Einsätze dazu, den Missbrauch des Pflegegeldes zu verhindern. Immer wieder gab es in der Vergangenheit Schlagzeilen, weil Menschen unter schrecklichen Bedingungen leben mussten, obwohl Pflegegeld zur Verfügung stand. Solche Missstände sollen durch die Pflegeeinsätze vermieden werden.
Nutzen Sie diese Gelegenheit! Unser Pflegedienst besucht Sie gerne.
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