Behandlungspflege
In der Behandlungspflege arbeiten wir im Auftrag Ihres Arztes, z. B. indem wir einen Verband wechseln oder Ihnen Ihr Insulin verabreichen. Aber auch bei einer schweren Erkrankung, in deren Verlauf z. B. eine Infusionstherapie oder Absaugen des Rachenraumes notwendig ist, sind wir da. Diese Tätigkeiten können wir über die ärztliche Verordnung übernehmen.
Verordnungsfähige Leistungen laut dem Leistungskatalog der Krankenkasse sind folgende:
Leistungskatalog:
- Absaugen der oberen Atemwege
- Blutdruckkontrolle
- Blutzuckerkontrolle
- Bronchialtoilette
- Dekubitusbehandlung
- Dermatologisches Bad
- Drainagen-Versorgung
- Einreibung
- Enddarmausräumung
- Flüssigkeitsbilanzierung
- Infusion i.v.
- Injektion
- Injektion richten
- Katheterisierung der Harnblase
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- Medikamente herrichten
- Medikamentengabe
- Stomaversorgung
- Trachealkanüle wechseln und pflegen
- Verbandswechsel (z. B. Wundverbände und Kompressionsverbände)
- Verabreichung eines Klistiers
- Verabreichung eines Einlaufs
Grundlagen:
Die Verordnung häuslicher Krankenpflege durch Vertragsärzte erfolgt bei medizinischer Notwendigkeit.
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